Seit einigen Jahren ist das Thema Arbeitszeiterfassung in Deutschland ein fester Bestandteil der Diskussionen rund um Arbeitsrecht und Unternehmenskultur. Die Verpflichtung zur Erfassung von Arbeitszeiten sorgt für Klarheit und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Doch was genau bedeutet diese Pflicht, und wie können Unternehmen sie umsetzen? Das erfahren Sie in folgendem Artikel.
Arbeitszeiten zu erfassen ist Pflicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 2019 entschieden, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen zu erfassen. In Deutschland wurde diese Entscheidung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt. Die Pflicht zur Zeiterfassung soll dazu beitragen:
- Arbeitszeitregelungen einzuhalten: Überstunden, Ruhezeiten und Pausen müssen dokumentiert werden.
- Rechte der Arbeitnehmer zu schützen: Längere Arbeitszeiten können Stress und gesundheitliche Probleme verursachen. Die Erfassung sorgt für Transparenz.
- Rechtskonformität für Arbeitgeber: Unternehmen vermeiden durch eine klare Dokumentation rechtliche Konsequenzen.
Muss jede:r seine Arbeitszeiten erfassen? Gibt es Ausnahmen?
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen, unabhängig von Position, Branche oder Arbeitsmodell. Sie betrifft also sowohl Angestellte mit festen Arbeitszeiten als auch solche in flexiblen Modellen wie der Vertrauensarbeitszeit. Die Erfassungspflicht ist besonders relevant in Berufen mit häufigen Überstunden oder unregelmäßigen Arbeitszeiten, etwa in der Landwirtschaft, im Bauwesen oder in der Gastronomie.
Ausnahmen:
Von dieser Pflicht ausgenommen sind leitende Angestellte, die gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG als Personen mit wesentlichen Führungsaufgaben (z. B. Personalverantwortung und eigenständiger Entscheidungsbefugnis) gelten, sowie Geschäftsführer:innen und Selbstständige. Diese Personengruppen fallen nicht unter die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Vertrauensarbeitszeit:
Es ist wichtig zu beachten, dass auch Arbeitnehmer:innen in Vertrauensarbeitszeit verpflichtet sind, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren. Die Vertrauensarbeitszeit bedeutet lediglich, dass Arbeitnehmer:innen eigenverantwortlich ihre Arbeitszeit gestalten können, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Erfassung.
Wie kann ich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umsetzen?
Das EuGH fordert eine zuverlässige, objektive und zugängliche Erfassung der Arbeitszeiten.
Eine digitale Zeiterfassungslösung erfüllt diese Vorgaben wie traditionelle Methoden z.B. Excel Tabellen oder Stift und Papier.
Vorteile einer digitalen Zeiterfassungslösung
Digitale Zeiterfassungssysteme erfüllen nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern bieten auch zahlreiche Vorteile:
- Gesetzes- und Datenschutzkonformität
- zuverlässig, einfach zu nutzbar und überall zugänglich
- minimiert bürokratischen Aufwand
- Planung von Abwesenheiten
- Projektzeiterfassung
- Offline & Standort Erfassung
- Prozessoptimierung, durch vorbereitete Daten für die Lohnbuchhaltung
Warum Sie Ihre Arbeitszeiten mit TimeSec erfassen sollten
Die Vorteile von TimeSec gehen weit über die reine Zeiterfassung hinaus. TimeSec ermöglicht zudem eine lückenlose Projektverfolgung, eine Zeiterfassung, die auch im Offline-Modus erfolgen kann, sowie die optionale Standortbestimmung. Durch die Echtzeitübertragung der Zeitdaten in die Cloud, wird dabei die Zusammenarbeit zwischen gewerblichen Mitarbeiter und der Verwaltung optimiert. Vor allem durch die reduzierte Fehleranfälligkeit erhöhte Transparenz. Mithilfe eines individuellen Exports, wird die Übermittlung der Zeitdaten an die Lohnbuchhaltung erleichtert und eine effiziente, schnelle und genaue Abrechnung gewährleistet.
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Fazit: Wichtigste Fakten zur Arbeitszeiterfassung im Überblick
Die Arbeitszeiterfassung ist für alle Unternehmen verbindlich und basiert auf § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, indem die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten gewährleistet wird. Dafür schreibt das Gesetz ein zuverlässiges und objektives System zur Dokumentation der Arbeitszeit vor, das sowohl elektronisch als auch digital realisiert werden kann. Vertrauensarbeitszeit bleibt weiterhin möglich, solange Beginn, Ende und Pausenzeiten ordnungsgemäß erfasst werden.